Heubacher Schule / Groß-Umstadt

A-Z

A

Abholen von Kindern: Das frühzeitige Abholen von Kindern aus dem Unterricht ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf einer vorherigen Absprache mit der Klassenlehrkraft.

Arzttermine: Bitte vereinbaren Sie Routinetermine beim Arzt nachmittags nach Unterrichtsschluss. Ihr Kind ist schulpflichtig und muss deshalb am Unterricht teilnehmen. Im akuten Krankheitsfall können Sie natürlich auch während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen. In begründeten Fällen kann von den Eltern die Vorlage eines ärztlichen Attests gefordert werden.

 

B

Beratung: Manchmal treten Schwierigkeiten im schulischen Bereich auf, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken, oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen. Bitte wenden Sie in solchen Fällen vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Gemeinsam kann geschaut werden, wie die Situation für Ihr Kind verändert werden kann. 

Betreuung: Betreuungszeiten und Kontaktdaten der Betreuung finden Sie unter dem Menüpunkt „Betreuung“.

Beurlaubungen: Soll Ihr Kind für einen Tag beurlaubt werden, dann beantragen Sie dies bitte schriftlich bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Gründe für eine Beurlaubung können sein: dringende Arztbesuche, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern, etc.
Anträge auf Beurlaubung für mehr als einen Tag oder in Verbindung mit den Ferien richten Sie bitte schriftlich an die Schulleitung (einen Antrag dazu finden Sie hier). Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur in ganz besonderen Fällen erteilt werden.

BFZ (Beratungs- und Förderzentrum): Jeder Grundschule ist ein Beratungs- und Förderzentrum zugeordnet. Für die Heubacher Grundschule ist dies das BFZ der Edward-Flanagan-Schule in Babenhausen. Das BFZ versorgt die Schule mit Förder- und Beratungsstunden für Kinder und Lehrkräfte mit Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung.

 

D

Daten: Bitte tragen Sie als Erziehungsberechtigte Sorge dafür, dass die in der Schule hinterlegten Daten, wie z.B. Adresse und Telefonnummern – insbesondere die Notfallnummern – stets aktuell sind. 

DaZ: DaZ bedeutet „Deutsch als Zweitsprache“. Neben dem regulären Deutschunterricht erhalten nach Möglichkeit alle Kinder, die ihre Deutschkenntnisse in den Bereichen Wortschatz, Grammatik und Satzbau noch verbessern müssen, DaZ-Unterricht. Das Fach ist fester und verbindlicher Bestandteil des Stundenplans.

 

E

Einschulung: Von der Schulanmeldung bis zur Einschulung der Kinder liegt ein Zeitraum von mehr als einem Jahr mit verschiedenen Stationen. Im April oder Mai kommen die Kinder zu einem „Schnuppertag“ in die Schule und erleben einen Schulvormittag mit uns. Der Einschulungstag beginnt in der Regel mit einem gemeinsamen Gottesdienst in der evangelischen Kirche in Heubach. Anschließend findet auf dem Pausenhof oder im Gemeindehaus eine Einschulungsfeier statt. Danach gehen die Erstklässler mit ihren Lehrkräften in die neue Schule und besuchen ihre „erste Schulstunde“. Währenddessen bietet der Elternbeirat ein Elterncafé an.

Elterngespräche: Diese können jederzeit mit den Lehrkräften vereinbart werden. 

Elternsprechtage: Die Elternsprechtage finden im Februar statt. Über die jeweilige Klassenlehrkraft werden Sie über die Termine informiert.

Elternbeirat: Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Beteiligung am Elternbeirat ist ehrenamtlich und bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Aufgaben, Recht und Pflichten der Elternbeiräte sind im Hessischen Schulgesetzt (§§ 106 ff.) geregelt. So ist vorgesehen, dass für alle Schulklassen auf dem 1. Elternabend ElternvertreterInnen zu wählen sind. Informationen zur Arbeit der Elternbeiräte finden Sie hier.

Englischunterricht: Ab dem 3. Schuljahr haben die Kinder wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu der Fremdsprache ermöglicht. Englisch in der Grundschule ist überwiegend mündlich, ohne benotete Klassenarbeiten und nicht versetzungsrelevant.

Entschuldigung: Kann Ihr Kind (aus welchem Grund auch immer) nicht zur Schule kommen, rufen Sie bitte am gleichen Tag bis 7.30 Uhr in der Schule an. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Die Klassenlehrkraft benötigt im Nachgang eine schriftliche Entschuldigung.

 

F

Ferientermine: Die aktuellen Ferientermine für die nächsten Schuljahre können Sie auf der Internetseite des hessischen Kultusministeriums einsehen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/ferien/ferientermine

Flexible Eingangsstufe: In der Heubacher Schule werden die Erst- und Zweitklässler gemeinsam in einer Flex-Klasse unterrichtet. Zurzeit gibt es zwei Flex-Klassen, in denen ein Teil der Kinder Erstklässler und ein Teil Zweitklässler sind (jahrgangsgemischtes Unterrichten). Die Inhalte, die die Kinder in den ersten beiden Schuljahren lernen sollen, werden in der Regel nach wie vor in zwei Jahren von den meisten Kindern erlernt. Im Rahmen der Flex-Klassen können Kinder diese Inhalte aber auch innerhalb von 3 Jahren und manchmal sogar innerhalb von einem Jahr lernen ohne „Sitzenbleiben“ und ohne die Lerngruppe zu verlassen. Ein drittes Jahr wird nicht auf die Schulbesuchsjahre des Kindes angerechnet.

 

G

Gesundes Frühstück: An unserer Schule legen wir Wert auf eine gesunde Ernährung. Grundschulkinder befinden sich in der Wachstumsphase, in der eine vollwertige Ernährung besonders wichtig ist. Deshalb bitten wir Sie, Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule zu geben, keine süßen Stückchen, Kuchen, Süßigkeiten, Milchschnitten etc. Diese enthalten fast keine Nährstoffe, dafür aber extrem viel Zucker und halten so nicht lange satt. Jede Klasse frühstückt gemeinsam im Klassenzimmer. So ist genug Zeit, sein Frühstück zu sich zu nehmen und die Pausen als freie Bewegungszeit zu nutzen. Aus unserem Sprudelautomat können sich die Kinder Wasser zum trinken in mitgebrachte Flaschen einfüllen. Das Mitbringen süßer Getränke ist in unserer Schule nicht erlaubt. Vor den Ferien gestalten einige Kinder gemeinsam ein gesundes Frühstück. Jeder bringt etwas für das Buffet mit.

Gemeinsames Lernen: In unserer Schule werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Die Förderlehrkraft unterstützt die Kinder während des Unterrichts oder arbeitet (nach Absprache) einzeln mit ihnen.

 

H

Handys und Smartwatches: In der Schule gilt ein Handyverbot für Kinder. In dringenden Fällen können die Kinder vom Schulbüro aus anrufen und sind auch über das Schulbüro erreichbar. Falls Ihr Kind eine Smartwatch besitzt, sorgen Sie bitte dafür, dass dieses Gerät ausgeschaltet in der Büchertasche bleibt oder – besser noch – erst gar nicht in die Schule mitgenommen wird. Natürlich unterstellen wir Schülern, die ein solches Gerät tragen, nicht, dass sie gezielt Film- und Tonaufnahmen des Unterrichts bzw. von Gesprächen machen wollen. Den Kindern ist gar nicht bewusst, dass schon eine heimliche Tonaufnahme (selbst wenn sie nicht abgehört wird) einen Straftatbestand nach §201 Strafgesetzbuch bzw. einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Bedenken Sie auch, dass die Schule für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust nicht haftet.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Hausaufgaben: Die Hausaufgabenzeit für die Kinder der Klassen 1/2 soll in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten. Für die Kinder der Klassen 3/4 beträgt die Hausaufgabenzeit bis zu 60 Minuten.
Die Kinder bekommen an allen Tagen, außer montags, Hausaufgaben. Schulkinder, die im Pakt für den Nachmittag angemeldet sind, erledigen Ihre Hausaufgaben in der Lernzeit. Freitags findet keine Lernzeit statt, die Hausaufgaben sollen über das Wochenende zu Hause erledigt werden. 

Hausschuhe: Bei uns tragen die Kinder während der Unterrichtszeit Hausschuhe. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer passende Hausschuhe in der Schule hat.

 

K

Klassenfahrt: in der Regeln fahren die Kinder der vierten Klasse auf eine mehrtägige Klassenfahrt. Auf einem Elternabend wird vorab über die Kosten und das Ziel gesprochen. 
Eine Teilnahme an der Klassenfahrt ist verpflichtend, eine Befreiung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen und muss schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Sollten Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Fahrt auftreten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft. Eine Kostenübernahme über das Bildungspaket des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist über einen Antrag möglich. Diesen finden Sie hier.

Kooperation: Eine enge Zusammenarbeit mit den Kindergärten erleichtert den Kindern den Übergang in die Grundschule. Ebenso finden Kooperationen mit den weiterführenden Schulen statt, um den Übergang auch hier bestmöglich für alle Kinder zu gestalten. 

Krankheit: Bei allen ansteckenden Krankheiten (wie z.B. Windpocken, Ringelröten, Mumps,… usw.) informieren Sie uns bitte umgehend. Hat Ihr Kind Fieber, gebrochen oder Durchfall, warten Sie bitte einen symptomfreien Tag ab, bevor Sie ihr Kind wieder zur Schule schicken. 

 

L

Läusealarm: Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte sofort die Schule. Falsche Scham ist in diesem Fall Fehl am Platz. Ihr Kind darf die Schule erst wieder nach einer entsprechenden Behandlung besuchen. Bitte untersuchen Sie alle Familienmitglieder auf Kopflausbefall und behandeln Sie diese, wenn nötig, noch am selben Tag, um Neuinfektionen zu vermeiden.

Das BZgA bietet hier umfassende Informationen zum Thema „Kopfläuse – was tun?“: https://shop.bzga.de/kopflaeuse-was-tun-c-103/

Lernstandserhebungen: Die Teilnahme an den Zentralen Lernstandserhebungen ist in Hessen für die 3. Jahrgangsstufe aller öffentlichen Grundschulen in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik verbindlich. Eine Information der Erziehungsberechtigten findet im Vorfeld statt. Die Tests prüfen, was das Kind über mehrere Jahre hinweg gelernt hat. Deshalb braucht es vorher nicht zu üben. Die Tests dürfen nicht benotet werden. 

Leseprojekttage: Ein Mal im Schuljahr ist an unserer Schule ein Leseprojekttag. An diesem Tag dreht sich im Unterricht alles um das Thema „Lesen“.

 

M

Meldepflichtige Krankheiten: Masern, Röteln oder Mumps sind unter anderem Erkrankungen, dabei denen es sich um sogenannte meldepflichtige Krankheiten nach § 6 IfSG handelt.

Nach § 34 IfSG sind beim Auftreten in der Liste aufgeführte Krankheiten in der Schule unverzüglich zu melden.

Die Schule ist verpflichtet, bei Kenntnis eines Verdachts, der Erkrankung mit einer meldepflichtigen Krankheit das Gesundheitsamt zu informieren. 

Hier finden Sie eine Auflistung aller meldepflichtigen Krankheiten

 

Offener Anfang: Ab 7.30 Uhr können die Kinder in die Schule kommen. Um 7.45 Uhr beginnt dann der erste Unterrichtsblock. 

 

R

Rauchen: Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt.

Regeln an der Heubacher Schule: In unserer Schule treffen sich Kinder, Lehrer, Erwachsene, um miteinander zu sprechen, zu arbeiten, zu lernen, zu spielen und zu feiern. Dabei sollen sich alle sicher und wohl fühlen. Folgende Regeln helfen uns dabei:

  • Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Die Treppen lassen wir frei.
  • Wir warten vor der 2. Stunde draußen.
  • Wir halten Ordnung an der Garderobe.
  • Im Schulhaus ziehen wir Hausschuhe an.
  • Wir achten das Eigentum der Anderen.
  • Beim Rein- und Rausgehen und im Schulgebäude laufen wir langsam und vorsichtig und achten dabei auf alle Anderen.
  • Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Wir tun keinem weh.
  • Für Dinge, die wir getan haben, übernehmen wir Verantwortung.
  • Bei Konflikten bemühen wir uns um gewaltfreie Lösungen.
  • Pausengeräte räumen wir wieder ordentlich auf.
  • Wir werfen keine Steine oder Hackschnitzel.
  • Die Toiletten verlassen wir ordentlich.
  • Wir achten auf Mülltrennung.

 

S

Schulweg: Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen, halten Sie bitte nicht direkt vor der Schule! Mütter und Väter wollen nur das Beste für ihre Kinder – mit dem Elterntaxi schießen sie allerdings häufig übers Ziel hinaus. Durch Überbehüten verzögern sie die Entwicklung ihres Nachwuchses hin zu selbstständigen Verkehrsteilnehmern. Kinder sollten früh und altersgerecht an den Straßenverkehr herangeführt werden und den Schulweg selbstständig absolvieren. Risikobewusstsein und Verständnis für den Straßenverkehr entwickeln sie allerdings nicht, wenn sie von den Eltern regelmäßig mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Wenn der Nachwuchs den Schulweg hingegen sicher selbst bewältigt, ist das auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Deshalb rät der ADAC, Kinder bereits in der ersten Klasse zur Schule gehen zu lassen, sofern der Schulweg sicher ist und mit den Kleinen bereits vor dem ersten Schultag eingeübt wurde. 

Sportunterricht: Der Stundenplan unserer Schule sieht für alle Jahrgangsstufen drei Stunden Sportunterricht in der Woche vor, um dem hohen Bewegungsdrang der Kinder und dem Lernen durch Bewegung entgegen zu kommen. Zwei Sportstunden finden dabei jeweils in der Turnhalle, eine Bewegungsstunde auf dem Pausenhof statt. 

 

T

Theaterfahrt: In der Regel organisieren wir jährlich eine Theaterfahrt für die gesamte Schule.

 

U

Unfallversicherung: Die Kinder sind mit Eintritt in die Schule unfallversichert. Dies gilt für den direkten Schulweg, die Unterrichtszeit, Pausen sowie für schulische Veranstaltungen. Muss Ihr Kind auf Grund eines Unfalls während des Unterrichtszeit bei einem Arzt vorgestellt werden, geben Sie bitte an, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Dieser wird dann über die Unfallkasse Hessen und nicht über Ihre private Krankenversicherung abgerechnet. 

 

V

Verkehrserziehung: In der ersten und zweiten Klasse üben die Kinder gemeinsam die Verkehrsregeln und das achtsame Verhalten im Straßenverkehr.

In der vierten Klasse findet die Fahrradprüfung im Rahmen des Sachunterrichts statt. Die Kinder fahren dafür zum Verkehrsübungsplatz nach Reinheim. 

 

W

Witterungsverhältnisse: Extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen etc.) können zur Folge haben, dass die Schüler die Schule nicht erreichen, weil die Zurücklegung des Schulwegs zu gefährlich wäre. Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft die Landesschulbehörde. 

Informationen des Kultusministeriums dazu finden Sie hier.

 

Zeugnis / Verbale Beurteilung: In der ersten Jahrgangsstufe erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres eine verbale Beurteilung. Anstelle von Noten werden in diesem Zeugnis das Verhalten und der Leistungsstand des Kindes mit Worten beschrieben und Hinweise zur Weiterarbeit gegeben. Ab der zweiten Jahrgangsstufe erhalten die Kinder in den verschiedenen Fächern Noten. Ab dem ersten Halbjahr der Klasse 2 wird vorab das Arbeits- und Sozialverhalten schriftlich mitgeteilt.